FAQ

Häufig gestellte Fragen

Die wichtigsten Antworten rund um E-Check, DGUV V3 und unser Servicemodell in Frankfurt – kompakt zusammengefasst.

Ob Hochhausbüro im Bankenviertel oder Fachwerkhaus in Alt-Sachsenhausen: Objektgröße, Prüfumfang und Zustand der Anlage bestimmen den Preis. Details finden Sie in unserem Ratgeber zu den Kosten. Nach kurzer Bedarfsklärung erstellen wir Ihnen ein kostenloses, unverbindliches Angebot.

Als Faustregel gilt ein jährliches Intervall für ortsveränderliche Geräte und rund vier Jahre für ortsfeste Anlagen. Wie die genaue Frist ermittelt wird, erklären wir in unserem Ratgeber zu den Prüfintervallen.

Der Gesetzgeber schreibt keine feste Prüffrist vor, wohl aber greift die Verkehrssicherungspflicht des Vermieters – gerade bei Gründerzeit-Altbauten in Nordend und Westend ein wichtiges Thema. Details im Ratgeber für Vermieter.

Den E-Check darf ausschließlich eine Elektrofachkraft mit entsprechender Ausbildung und Normkenntnis durchführen. Bei uns sind das ausnahmslos fest angestellte eigene Mitarbeitende.

Wir arbeiten ausschließlich mit eigenem, fest angestelltem Personal der EL-Concept GmbH – eine Vermittlung an Subunternehmer oder Dritte findet nicht statt.

In allen 16 Frankfurter Ortsbezirken, vom Römer bis Bergen-Enkheim. Details finden Sie auf unserer Bezirksübersicht.

Das richtet sich nach dem Prüfumfang: Eine kleine Praxis oder Kanzlei ist oft binnen weniger Stunden geprüft, eine Messehalle oder Eventlocation braucht naturgemäß entsprechend länger.

Die Plakette hält Prüfdatum und den empfohlenen nächsten Termin fest. Mehr dazu im Ratgeber zum Ablauf.

Ortsfeste Anlagen bleiben fest verbaut an ihrem Platz, ortsveränderliche Geräte werden bestimmungsgemäß bewegt oder umgesteckt. Details im entsprechenden Ratgeber.

Ja – bevor eine neue Anlage in Betrieb geht, verlangt VDE 0100-600 eine Erstprüfung. Mehr dazu im Ratgeber zu Neubau & Sanierung.

Festgestellte Mängel dokumentieren wir lückenlos und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen. Über die Instandsetzung entscheiden letztlich Sie.

Am unkompliziertesten über unser Kontaktformular oder telefonisch unter 0800 5 265 265 – wir melden uns zeitnah mit einem auf Ihr Objekt zugeschnittenen Angebot.

Öffentliche Einrichtungen fallen nicht unter die DGUV Vorschrift 3, sondern unter die inhaltlich gleichwertige DGUV Vorschrift 4 – der Grund: Diese Träger sind über eine Unfallkasse statt über eine gewerbliche Berufsgenossenschaft versichert. An Prüfumfang und Fristen ändert das kaum etwas. Mehr dazu in unserem Ratgeber zu den Einsatzorten.

Nein, das ist nicht nötig. Unsere Techniker prüfen auf Wunsch außerhalb Ihrer Geschäftszeiten, oder wir stimmen den Ablauf so ab, dass Ihr Tagesgeschäft möglichst wenig gestört wird – ob Kanzlei im Bankenviertel oder Betrieb in Bergen-Enkheim.

Grundsätzlich ja – zur besseren Planbarkeit konzentrieren wir uns jedoch auf Ballungszentren wie Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Köln und München. Eine Prüfung ist aber grundsätzlich überall in Deutschland möglich. Fragen Sie uns gern über unser Kontaktformular an – wir finden gemeinsam einen Weg.
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