DGUV V3 Prüfung und E-Check: Was sich für Unternehmen jetzt ändert
Bürokratieabbau, risikobasierte Prüfung, zusammengeführte Vorschriften: Ein Überblick über die geplanten Änderungen bei der DGUV V3 Prüfung – und was für Frankfurter Unternehmen aktuell schon gilt.
Mit dem zweiten Entlastungskabinett hat die Bundesregierung einen Bürokratieabbau bei der DGUV V3 Prüfung und der Prüfung elektrischer Betriebsmittel angestoßen. Prüfungen sollen zukünftig nicht mehr starr nach festen Kalenderfristen erfolgen, sondern sich stärker an der Gefährdungsbeurteilung und dem tatsächlichen Risiko orientieren.
Geplante Änderungen bei der DGUV V3 Prüfung
Aktuell werden zahlreiche elektrische Betriebsmittel und Anlagen – vom Bürocomputer bis zur Kaffeemaschine – in festgelegten Abständen geprüft. Nach den derzeitigen Plänen sollen Geräte mit geringem Gefährdungspotenzial zukünftig seltener oder gar nicht mehr nach starren Fristen geprüft werden müssen.
Das dürfte gerade für Frankfurter Unternehmen im Bankenviertel und in den zahlreichen Bürohochhäusern interessant sein, wo eine hohe Zahl an Arbeitsplätzen mit entsprechend vielen elektrischen Betriebsmitteln ausgestattet ist. Zusätzlich ist vorgesehen, die bisherigen DGUV Vorschriften 3 und 4 zusammenzuführen und die Anforderungen für Unternehmen zu vereinfachen.
Aktuelle Rechtslage
Trotz dieser Ankündigungen gilt derzeit weiterhin die bestehende DGUV Vorschrift 3 unverändert. Unternehmen sind nach wie vor dazu verpflichtet, ihre elektrischen Anlagen und Betriebsmittel entsprechend den aktuell gültigen Vorschriften prüfen zu lassen.
Gefährdungsbeurteilung bleibt entscheidend
Schon heute bildet die Gefährdungsbeurteilung die Basis für den sicheren Einsatz elektrischer Betriebsmittel. Sie bewertet das tatsächliche Risiko und legt fest, welche Prüfmaßnahmen notwendig sind. Dieser risikobasierte Ansatz soll künftig weiter an Bedeutung gewinnen.
Fazit
Die geplanten Änderungen sollen die DGUV V3 Prüfung und den E-Check praxisnäher machen und Unternehmen von überflüssiger Bürokratie befreien. Bis entsprechende gesetzliche Regelungen tatsächlich in Kraft treten, gelten jedoch weiterhin die bisherigen Prüfpflichten für elektrische Anlagen und Betriebsmittel.
Risikobasierte Prüfung
Feste Prüffristen sollen zunehmend durch eine Bewertung des tatsächlichen Risikos ergänzt werden.
DGUV V3 & V4 zusammengeführt
Die beiden bislang getrennten Vorschriften sollen künftig vereinheitlicht werden.
Noch gilt die aktuelle Vorschrift
Bis zur Gesetzesänderung bleiben die geltenden Prüfpflichten unverändert bestehen.
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